Bestattungsinstitut Winter

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auch an Sonn- und Feiertagen

 

Vorsorge

Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Vorsorge

Halten Sie bitte an einem für jeden erreichbaren sicheren Ort bereit:

- Familienstammbuch oder Standesamtliche Heiratsurkunde

- Standesamtliche Geburtsurkunde

- Versicherungsverträge/Policen

- Testament

- Vollmachten (Post, Bank, etc.)

- Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten)

- sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente


Dokumente können im Bedarfsfall bei uns sicher deponiert werden.

Wir können und dürfen selbstverständlich keine Beratung durch einen Anwalt oder Notar ersetzen. 

Aber eine erste Orientierung, eine erste Hilfestellung über diesen wichtigen Themenkreis sollte schon möglich sein.

Eventuell noch fehlende oder unvollständige Unterlagen können durch uns besorgt werden.

 

Ein Testament errichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, 

wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, 

wenn ein gültiges Testament vorliegt!

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten.

 

In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftliche erstellte Testament unterschreiben. 

Unterschriften müssen immer mit vollem Vor- und Zunamen geleistet werden, 

damit keine Personenmissverständnisse entstehen. 

Weiterhin ist äußert wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. 

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, 

so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

 

Das Testament beim Notar

Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod es Erblassers geöffnet.

Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, er kennt auch die steuerlichen Folgen. 

Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. 

Ein Beispiel: Für eine Vermögenssumme von 25.000,-- EUR müssen insgesamt ca. 200,-- EUR Gebühren gezahlt werden. 

Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.

 

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerkt "Ungültig". 

Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, 

indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. 

Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.

 

Bestattungs-Vorsorgevertrag

Sprechen Sie mit Ihrem Bestattungsunternehmen. Hier werden Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge informiert, 

die bereits vorab geklärt werden können.
 

Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, 

wie Sie dies gewünscht haben. 

Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden in die Wege geleitet. 

Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich.
 

Finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorgeregelung

Durch die Streichung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen ist es in sehr vielen Fällen nützlich, 

zusätzliche finanzielle Sicherheiten zu schaffen.

 

Die kann im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages recht einfach gelöst werden.

 

Es gibt eine ganze Reihe von sinnvollen und praxiserprobten Möglichkeiten, die wir aus unserer täglichen Arbeit kennen. 

Sie entlasten damit auch Angehörige von Problemen, die bei einem Trauerfall entstehen können. 

Nutzen Sie unsere Erfahrung, mit Sicherheit finden wir in einem persönlichen Gespräch die für Sie richtige Lösung. 

Dies ist beruhigend für Sie und auch Ihren Angehörigen.
 

Was können Sie regeln?

Grundsätzlich können Sie frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll.

 

Sie können z.B.

abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen

wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen

jemanden enterben (außer dem Pflichtteil)

Ersatzerben bestimmen

Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden

Patientenverfügung

Eine wachsende Zahl von Menschen möchte, dass Ärzte bei der Behandlung weitgehend auf ihre eigenen Wünsche eingehen. 
 

Besonders wichtig ist für Patienten angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin die eigne

 Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen Apparatemedizin. 

 

Aus diesen Gründen verfassen immer mehr Menschen sogenannte Patientenverfügungen, bzw. unterschreiben vorformulierte

 Dokumente, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfestellung bei Therapieentscheidungen bieten. 

 

Für die rechtliche Zuordnung ist wichtig, dass die Verfügung möglichst zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im

 konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderen Willen bekunden könnten.


 

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